Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
25.06.2015

Schuldlose Verwendung einer Fotografie

Das Landgericht (LG) in Bonn hat mit seinem Urteil vom 22.04.2015 unter dem Az. 9 O 163/14 entschieden, dass ein Unternehmer, der für die Werbung seines Geschäfts ein Foto verwendet, für das er keine Lizenz mehr besitzt, keinen Schadensersatz zahlen muss, wenn er nicht schuldhaft gehandelt hat. Der Kläger verlangt Schadensersatzansprüche wegen der Nutzung seines Bildes durch die Beklagte, die kein Nutzungsrecht mehr daran hatte.Der Kläger ist hauptberufliches Fotomodell. Die Beklagte hat einen Schuhhandel. Im Jahre 2009 buchte sie den Kläger als Modell für eine Kampagne einer Schuhmarke. Hierfür war eine Gage von 1800 Euro vereinbart worden. Zudem sollte es einen Aufschlag von 100 % für die Verwendung des Fotos in Annoncen, Flyern und Broschüren sowie im Internet geben. Die...