Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
19.05.2014

Schuhwerbung mit “gesundheitsfördernder Wirkung”

Das Landgericht Rostock hat am 18.01.2013 durch Urteil zum Aktenzeichen 6 HK O 83/12 in erster Instanz in einem wettbewerbsrechtlichen Rechtsstreit entschieden. Die Beklagte hatte im Internet für sogenannte „Fitness-Schuhe“ geworben. Sowohl auf ihren eigenen Internetseiten also auch auf anderen Internetplattformen hatte sie in Videospots unter anderem mit den Behauptungen geworben, das Gehen in den dort vorgestellten Schuhen - bringe den Bewegungsapparat in Form: - unterstütze den natürlichen Abrollvorgang des Fußes: - unterstütze eine korrekte Körperhaltung: - aktiviere Gesäß- und Beinmuskeln: - straffe Beine und Po: - rege Herz und Kreislauf durch gesteigerte Muskeltätigkeit an: - helfe, Cellulite-Bildung vorzubeugen - steigere das Wohlbefinden. Der Kläger ist...