Mit Urteil (Az. 6 U 9/14) vom 15.08.2014 hat das Oberlandesgericht Köln die Berufung eines Beklagten zurückgewiesen. Vorausgegangen war ein Urteil (31 O 242/13) der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 12.12.2013. Gegen das neuerliche Urteil hat das OLG keine Revision zugelassen.Die Klägerin ist Herstellerin der Schokolade „Schogetten“, die seit 1962 in Deutschland in einer Packung mit 18 einzelnen Schokoladestücken vertrieben wird. Jedes Schokoladenstück ist auf der Oberfläche mit einer sternförmigen Ornamentik verziert. Seit 1995 ist die Klägerin außerdem Inhaberin zweier in Deutschland und international (IR-Marken) eingetragener dreidimensionaler Schokoladenkreationen.Der Beklagte stellt unter Bezeichnung „Baronette“ ebenfalls Schokolade her. Die Produktion...
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19.01.2015