Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
18.01.2022

Schmerzensgeld wegen Fotoveröffentlichung

Das Arbeitsgericht Münster urteilte am 25.03.2021, dass einer Arbeitnehmerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,00 EUR zustehe, wenn sie der Fotoveröffentlichung vorher nicht ausdrücklich zugestimmt habe. Auf dem Foto habe die ethnische Herkunft sowie die Hautfarbe der Arbeitnehmerin eine prominente Stellung eingenommen.Einwilligung durch befristete Mitarbeiterin erforderlich?Die Klägerin begehrte u.a. Entschädigung wegen Diskriminierung nach AGG. Die Klägerin war bei der Beklagten befristet für die Dauer eines Förderprogramms für exzellente Nachwuchswissenschaftler/innen in der Post Doc-Phase angestellt. Anfang 2018 fertigte die Beklagte auf Initiative der Marketingabteilung Fotos an, auch von der Klägerin. Zuvor wurde der Klägerin einer Einwilligungserklärung vorgelegt....