Das Kammergericht (KG) in Berlin hat mit seinem Urteil vom 30.06.2006 unter dem Az. 5 U 127/05 entschieden, dass ein Link auf einer Internetseite, der zu einer Werbeanzeige führt, ohne entsprechend gekennzeichnet zu sein, als unlautere Schleichwerbung zu qualifizieren ist. Mit diesem Urteil hat es das KG Berlin der Antragsgegnerin untersagt, in redaktionellen Beiträgen für einzelne Firmen zu werben, wenn dies wie im beanstandeten Fall geschieht:Die Parteien streiten über die Frage der Zulässigkeit zweier Werbeanzeigen einer Bank, die die Antragsgegnerin auf ihrem kostenlosen, werbefinanzierten Internetportal veröffentlicht hatte.Der Antragsteller ist freier Journalist im Wirtschafts- und Finanzbereich.Außerdem ist er Inhaber der Marke V für das Zusammenstellen von Presseartikeln...
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08.09.2015