Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
10.01.2019

Scheinangebot bei eBay ist nicht zu berücksichtigen

Das Oberlandesgericht München entschied am 26.09.2018, dass ein Scheingebot zur Preismanipulation einer Auktion bei eBay nichtig sei. Zur Bestimmung des Preises müsse ein derartiges Angebot daher nicht berücksichtigt werden.Ist ein scheinbares Angebot bei einer eBay-Auktion unbeachtlich?Geklagt hatte der Käufer eines BMW gegen den Anbieter des Fahrzeuges. In einer eBay-Auktion erhielt der Kläger den Zuschlag für das Auto zu einem Preis von 6.970 Euro. Der Startpreis lag bei einem Euro, der geschätzte Wert bei ca. 7.000 Euro. Während des Verlaufes der Aktion hatte ein Bieter ein Höchstangebot von 2.000 Euro abgeben. Später wurden durch einen Freund des Beklagten ein Angebot über 6.920 Euro abgegeben, welches nur 50 Euro unter dem Höchstgebot lag. Das Höchstangebot stammte im...