Mit Urteil vom 10.08.2016 hat das Landgericht München entschieden, dass ein Sharehoster schadensersatzpflichtig wird, wenn er Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer nicht unterbindet. In der Sache ging es bei diesem Verfahren um Urheberrechtsverletzungen des Rechteinhabers GEMA durch illegale Datenuploads von Nutzern des Sharehosters „Uploaded“. Das erkennende Landgericht hat dabei zumindest teilweise eine Schadensersatzpflicht des Sharehosters Uploaded festgestellt. Diese Schadensersatzpflicht tritt immer dann ein, wenn der Sharehoster es nicht verhindert, dass bereits als urheberrechtlich geschützt bekannte Inhalte, deren unautorisierter Upload durch dazu eben nicht berechtigte User dieses Uploaddienstes erneut hochgeladen werden. Diese erneute Urheberrechtsverletzung...
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20.09.2016