In einer Entscheidung vom 27.09.2016 unter dem Aktenzeichen X ZR 163/12 hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Problematik einer Anmeldung zum Patent seitens eines Miterfinders zu beschäftigen, wenn mehreren Miterfindern die Rechte an der Erfindung in Bruchteilsgemeinschaft zustehen.Der VerfahrensgangDie in Belgien geschäftsansässigen Kläger und die Beklagten arbeiteten seit dem Jahr 2002 zusammen und erfanden ein spezielles Beschichtungsverfahren. Unter dem 23.12.2005 meldeten nun die Beklagten beim Europäischen Patentamt dieses Beschichtungsverfahren an, und zwar unter der Inanspruchnahme der Priorität der gleichfalls nur von den Beklagten unter dem 19.01.2005 vorgenommenen und am 20.07.2016 veröffentlichten deutschen Patentanmeldung. Hierbei haben sich die Beklagten als die...
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03.12.2016