Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
04.03.2015

Schadensersatzanspruch eines Telefondienstleisters nach Kündigung

Wenn ein Mobilfunkanbieter einen Handyvertrag außerordentlich kündigt, weil der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, hat der Provider prinzipiell Anspruch auf Schadenersatz wegen des entgangenen Gewinns. Er muss aber den entgangenen Gewinn belegen können, indem er die Spezialunkosten genau beziffert, die ihm durch die Nichtdurchführung des Vertrages nach der Kündigung erspart blieben. Wenn der Telekommunikationsdienstleister diesen Nachweis nicht erbringt, kann er bestenfalls den Ersatz des Schadens bis zur außerordentlichen Kündigung beanspruchen. So entschied das Amtsgericht Stuttgart in einem Urteil vom 3. Juli 2014.Zum UrteilDer Provider - im Folgenden Klägerin des Prozesses - hatte die später beklagte Kundin nach ausbleibenden Zahlungen und der eigenen...