Die Urteilsformel bestimmt in erster Linie auch den Umfang der Rechtskraft eines Urteils. In den Fällen, in denen die Urteilsformel allein nicht ausreicht, ist nach einer Entscheidung des BGH eine Auslegung von Tatbestand und Entscheidungsgründe vorzunehmen. Erforderlichenfalls sind auch der jeweilige Wille und die abgegebenen Erklärungen der Parteien zur Auslegung der Urteilsformel heranzuziehen.Unerlaubte Veröffentlichung fremder Werke im InternetDer Herausgeber einer Fachzeitschrift für ein mathematisches Teilgebiet gleichen Namens (K-Theory) publizierte in den Jahren zwischen 1987 bis 2006 Beiträge verschiedener Autoren. Ab Oktober 2004 hatte ein Verlag für wissenschaftliche Publikationen alle Ausgaben der K-Theory ohne Erlaubnis in sein Online-Portal eingestellt. Der...
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02.02.2015