Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 23.09.2015 unter dem Az. VIII ZR 284/14 entschieden, dass ein Verkäufer, der auf der Auktionsplattform eBay die Gebote eines bestimmten Käufers streicht, weil dieser angeblich unseriös sei, unter Umständen Schadensersatz zahlen muss.Der vorzeitige Abbruch einer Auktion auf der Plattform eBay durch das Streichen aller Gebote könne den Verkäufer gegenüber dem Höchstbietenden verpflichten, diesem einen Schadensersatz zu leisten, wenn der Grund für die Beendigung des Angebots darin liege, dass der Käufer angeblich unseriös sei. Eine solche Annahme berechtige nicht dazu, eine Auktion, für die bereits Gebote vorlagen, zu beenden. Das gelte umso mehr, als dem Verkäufer kein Schaden entstehe, weil er gegenüber dem Käufer nicht...
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11.10.2015