Das Arbeitsgericht Düsseldorf urteilte am 05.03.2020, dass ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten verlangen könne. Bei einer unvollständigen Datenauskunft stehe ihm Schadenersatz nach DSGVO zu. Für eine um Monate verspätete und unvollständige Auskunft sei der Schadenersatz auf 5.000 Euro zu beziffern.Wie hoch ist der Schadenersatz bei unvollständiger Auskunftserteilung?Beklagte war ein Unternehmen in Düsseldorf; Kläger ein ehemaliger Arbeitnehmer. Der Kläger verlangte Auskunft und Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Beklagte. Erst nach geraumer Zeit verwies die Beklagte auf diverse Anlagen wie Kopien zu personenbezogener Daten, Abdrucke einer Datenübermittlungsvereinbarung (Data Transfer...
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02.11.2020