Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
16.05.2022

Schaden als Voraussetzung für Anspruch aus Art. 82 DSGVO

Das Oberlandesgericht Bremen beschloss am 16.07.2021, dass ein Schadenersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO den Eintritt eines Schadens voraussetze. Auch ein immaterieller Schaden dürfe nicht nur behauptet werden, sondern setze substantiierten Vortrag voraus.Wie muss der Schaden dargelegt werden?Im Rahmen eines Rechtsstreits stellte die Antragstellerin beim Landgericht Bremen einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Damit wollte sie immateriellen Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld geltend machen. Das Landgericht wies den Antrag zurück. Dagegen wandte sich die Antragstellerin per sofortiger Beschwerde.Fehlt an Schaden und hinreichenden VortragDas Oberlandesgericht Bremen half der sofortigen Beschwerde nicht ab. Denn die begehrte Prozesskostenhilfe sei der Antragstellerin zu...