Der mit dem Wettbewerbsrecht beschäftigte Zivilsenat des Bundegerichtshofes hatte über eine Sammelaktion für Schokoladen-Riegel zu entscheiden, die sich auch an Kinder und Jugendliche richtete.Der bekannte Süßwarenkonzern Nestlé hatte für seine Schokoriegel „Nuts“, „Kit-Kat“ und „Lion“ eine auch an Kinder und Jugendliche gerichtete Werbeaktion durchgeführt. Die Verpackung jedes Schokoriegels war mit einem Sammelpunkt, dem sogenannten N-Screen, versehen. Wer 25 Sammelpunkte vorweisen kann, erhält einen Gutschein in Höhe von fünf Euro. Diese Sammelaktion bedeutet, dass 25 gekaufte Schokoriegel, Einzelpreis 0,40 Euro, Gesamtpreis 10 Euro, zu dem ausgelobten Gutschein führen. Dieser Gutschein ist jedoch zweckgebunden, denn er kann nur eingelöst werden, wenn der...
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27.03.2016