1. Erhebt ein Mobiltelefonanbieter für seine SIM-Karten ein Pfand, ohne dass er bei Rückgabe über Recyclingmöglichkeiten verfügt, so ist dieses unzulässig. Verfügt er über solche Recyclingmöglichkeiten kann ein Pfand zwar zulässig sein, allerdings müssen dabei auch alle anderen damit verbundenen Vertragsbestimmungen rechtlichen Vorgaben genügen.
2. Der Papierversand von Telefonrechnungen, die auch im Internet abrufbar sind, darf nicht mit einer Gebühr belastet werden, da es sich um Kosten handelt, die im Interesse des Anbieters entstehen.
Hintergrund war die Berechnung eines SIM-Karten-Pfands, wobei verlangte wurde, dass der Kunde vor der Übergabe seine Daten von der SIM-Karte zu löschen habe und diese zusätzlich auf eigene Kosten und Gefahr in „einwandfreien...
Artikel
28.02.2014