Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat das Landgericht Kiel durch Urteil (Az. 4 O 95/13) vom 14.5.2014 entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter von seinen Kunden kein Pfand für die SIM-Karte einfordern darf. Die Kammer folgte damit der Auffassung der Verbraucherschützer, die eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Mobilfunkunternehmens moniert hatten. Danach war es dem Unternehmen gestattet, Pfand auf eine SIM-Karte zu erheben. Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. sah darin eine Vorgehensweise, die dem Mobilfunkanbieter lediglich dazu diene, ohne eine Gegenleistung zusätzliche Einnahmen zu generieren. Wenn ein Kunde seine SIM-Karte nicht zurückgibt, entstehe dem Anbieter keinerlei Schaden, da die...
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30.06.2014