Das Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz hat mit seinem Urteil vom 11.12.2013 unter dem Az. 9 U 405/13 entschieden, dass die Werbung für den Kindersaft "Rotbäckchen" gegen die Health-Claim-Verordnung verstößt.Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände-Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen den Vertreiber der Rotbäckchen-Säfte.Auf dem Flaschenetikett ist ein blondes Mädchen mit roten Wangen und blauem Kopftuch abgebildet. Daneben stehen die Bemerkungen "Lernstark", "Mit Eisen und Vitamin B-Komplex zur Unterstützung, der Konzentrationsfähigkeit". Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Mehrfruchtsaft seit den 50er Jahren für Kindersäfte stehe. Rotbäckchen leiste einen wichtigen Beitrag zur geistigen Entwicklung und zur...
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18.02.2015