Ex-Rechtsanwalt Thomas Urmann nach RedTube-Streaming-Abmahnung zum Schadensersatz aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung verurteilt (AG Regensburg, Versäumnisurteil vom 20.03.2015, Az. 3 C 451/14; nicht rechtskräftig).
Im Dezember 2013 ist die Regensburger Anwaltskanzlei der U + C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und dabei federführend ihr namensgebender Geschäftsführer Rechtsanwalt Thomas Urmann durch eine Masse urheberrechtlicher Abmahnungen in Erscheinung getreten. Vorwurf der Abmahnungen war das Streamen von Erotik-Videos über die Videoplattform „RedTube“. Bereits das Streamen sollte nach Auffassung von (Ex-) Anwalt Urmann eine Urheberrechtsverletzung zum Nachteil der angeblichen Rechteinhaberin The Archive AG mit Sitz in der Schweiz...
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08.04.2015