Hamburger Oberlandesgericht verbietet Veröffentlichung eines als journalistischen Bericht aufgemachten Beitrags zu einem Firmen-Preisausschreiben als wettbewerbswidrige Werbung. In zweiter Instanz entschied das Hanseatische Oberlandegericht Hamburg über den Antrag eines auf die Förderung der Interessen von Gewerbetreibenden und Selbstständigen ausgerichteten Verbandes (V). Dessen Antrag bezog sich auf die Darstellung eines vom Unternehmen U ausgelobten Preisausschreibens in der Zeitschrift Z. Der Beschwerde einlegende Verband beantragte, die Veröffentlichung des Zeitschriften-Beitrags „Muttertag“ in der im Mai 2010 erschienenen Form zu verbieten. Dabei stützte sich V vor allem auf die im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) festgelegte Vorschrift, nach der von...
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10.09.2015