Die Deutsche Post AG darf ihre Broschüre „Einkauf aktuell“ mit redaktionellen Beiträgen ausstatten und sie gemeinsam mit Werbebroschüren von Kunden an Einzelhaushalte verteilen. Der Bundesgerichtshof hat in seiner am 15.12.2011 in dem unter dem Aktenzeichen I ZR 129/11 geführten Revisionsverfahren verkündeten Entscheidung ausgeführt, dass die Deutsche Post AG kein von staatlichen Stellen dominiertes Unternehmen ist. Aus diesem Grunde gilt das in Artikel 5 des Grundgesetzes ausgesprochene Gebot der „Staatsferne“ von Presseerzeugnissen nicht für von der Deutschen Post AG herausgegebene Anzeigenblätter.Dem Bundesgerichthof lag zum Aktenzeichen I ZR 129/11 zur Entscheidung in der Revisionsinstanz ein Rechtsstreit vor, den die Interessenverbände der Zeitungsverleger und...
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19.05.2016