Der EuGH hatte in einem Vorabentscheidungsverfahren darüber zu befinden, welches Recht im Fall des grenzüberschreitenden E-Commerce anwendbar ist. Das vorliegende Urteil entscheidet über das ausgewählte Recht des Onlineshops Amazon, der gemäß Standort luxemburgisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendet. Der EuGH hat diese Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unzulässig eingestuft, da sie die Rechte der Verbraucher einschränkt.Kläger ist ein österreichischer Konsumentenverein, der die zuvor zitierte Klausel in den AGBs des Onlinehändlers als unzulässig ansieht, weil sie das Verbraucherschutzrecht im Heimatstaat des Verbrauchers aushebelt. Viele Onlineshops in Deutschland verwenden ähnliche AGBs und fügen die Klausel „Es gilt deutsches...
Artikel
30.08.2016