Der EuGH hat pauschale Rechtsauwahlklauseln in den AGBs von Onlineshops als unzulässig eingestuft, wenn sie zulasten der Verbraucher gehen. Diese müssen bei Vertragsabschluss darauf hingewiesen werden, dass gesetzliche Verbraucherschutzregelungen im Heimatland als Mindeststandards gelten, selbst wenn das Recht eines anderen EU-Mitgliedstaats in den AGBs vereinbart wurde. So kann zum Beispiel französisches Recht mit einem Verbraucher aus Deutschland vereinbart werden, vorausgesetzt, das Recht des Fremdstaates stellt den Verbraucher nicht schlechter als das deutsche Recht.Pauschale Rechtsauswahlklauseln in Onlineshops sind unzulässig, wenn sie Verbraucherschutzrechte im Heimatstaat des Verbrauchers aushebeln. Dieser ist zwingend darauf hinzuweisen, dass gesetzlich vorgeschriebene...
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20.08.2016