Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seinem Beschluss vom 02.12.2014 unter dem Az.1 BvR 3106/09 über die Verfassungswidrigkeit einer Übermittlung von Informationen durch einen Richter an Dritte entschieden.Anlass war eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des OLG Düsseldorf vom 25.11.09. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts verletzt dieser den Beschwerdeführer in seinem verfassungsmäßigen Recht aus Artikel 19 auf effektiven Rechtsschutz. Der Beschluss wurde daher aufgehoben und die Sache wurde an das OLG Düsseldorf zurückverwiesen.Die Verfassungsbeschwerde bezog sich auf den Schutz gegen die Mitteilung von Daten aus einem noch nicht abgeschlossenen Verfahren vor einem Familiengericht.Der Beschwerdeführer hatte beruflich mit der Bearbeitung von...
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26.01.2015