Mit Urteil vom 08.05.2018, Az. I-16 O 57/18 entschied das Landgericht Bochum, dass seitens eines Antragstellers im einstweiligen Verfügungsverfahren eine rechtsmissbräuchliche Titelerschleichung vorliegt, wenn dieser im Besitz von Dokumenten ist, welche sein Begehren unbegründet erscheinen lassen, er aber dennoch einen entsprechenden Antrag einreicht.Irreführende Angaben bei Angeboten für Fahrräder?Die Entscheidung betrifft einen Rechtsstreit zwischen zwei Wettbewerbern im Bereich des Handels mit Fahrrädern und Fahrradzubehör. Der Antragsteller war der Ansicht, dass die Antragsgegnerin wettbewerbsrechtlich unzulässig handelt, indem sie bei ihren auf der Plattform Amazon sowie in ihrem eigenen Webshop insbesondere für Kinder angebotenen Fahrräder irreführende Angaben zu...
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12.10.2018