Leitet ein Rechtsanwalt einen Rechtsmittelauftrag per E-Mail an einen anderen Rechtsanwalt weiter, muss der die Nachricht sendende Anwalt den Zugang der E-Mail überprüfen, so eine Entscheidung des BGH. Durch die Absendung allein darf der Anwalt nicht auf den ordnungsgemäßen Zugang vertrauen. Mit einem technischen Übermittlungsfehler sei stets zu rechnen, daher sei der E-Mail-Verkehr zu kontrollieren.
Ein solcher technischer Fehler war auch Gegenstand in dem zu verhandelnden Fall. Die Klage eines Unternehmens hatte in erster Instanz noch überwiegend Erfolg, wurde aber vom Berufungsgericht, dem OLG Karlsruhe, abgewiesen. Da das OLG die Revision nicht zuließ, legte das Unternehmen Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ein. Die Beschwerde ging jedoch erst nach Fristablauf beim BGH ein....
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16.02.2014