Das Geschäft mit den Abmahnungen boomt - und zwar in beide Richtungen. Mit der Frage, ob eine Kanzlei damit werben darf, Abmahnopfern eine kostenlose Ersteinschätzung und Erstberatung anzubieten, beschäftigt sich das Urteil des LG Essen vom 10.10.2013 (Az. 4 O 226/13).
Der Beklagte, ein Rechtsanwalt aus Hamburg, warb auf seiner Homepage und mit Google-Anzeigen mit kostenlosen Ersteinschätzungen und Erstberatungen für Abmahnopfer. Die Klägerin, eine ebenfalls auf dem Gebiet des Filesharing tätige Kanzlei, sah darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Sie mahnte den Beklagten ab und verlangte sofortige Unterlassung. Der Beklagte reagierte jedoch nicht und warb weiterhin mit einer kostenlosen Ersteinschätzung.
Das LG Essen entschied nun, dass die Werbung des...
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23.01.2014