Der für rechtsmissbräuchliche Massenabmahnserien hinlänglich bekannte Berliner Rechtsanwalt Gereon Sandhage ist erneut durch ein Gericht zum Schadensersatz verurteilt worden.Gegenstand des jetzigen Urteils ist diesmal eine der vielen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, die Rechtsanwalt Sandhage im Namen des Herrn Artur Hornbacher ausgesprochen hat.Unsere Mandantschaft hatte hinreichend Grund zu der Annahme, dass die Abmahnung, die RA Gereon Sandhage ausgesprochen hat, rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG gewesen ist und dass die Abmahnung ausschließlich dazu diente, sich durch erhoffte Abmahnkosten bereichern zu können. Dieser Verdacht erhärtete sich nicht zuletzt dadurch, dass der Abmahner Hornbacher selbst auf eine von uns für unsere Mandantschaft eingereichte...
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16.08.2017