Der Bundesgerichtshof entschied am 14.01.2020, dass das Bewertungssystem von Yelp wie bisher betrieben werden könne. Denn die Bewertungsdarstellung verbreite keine unwahren Tatsachen. Zudem sei Grundlage der Bewertungen die Meinungsfreiheit. Daher dürfe Yelp bestimmte Bewertungen in die Gesamtnote einfließen lassen und andere ignorieren. Muss Yelp sein Bewertungssystem ändern?Klägerin war die Betreiberin mehrerer Fitnessstudios, Beklagte das Bewertungsportal Yelp. Über dieses Portal können im Internet Unternehmen bewertet werden. Die Beklagte ordnet alle Beiträge mittels einer automatisierten Software nach „empfohlen“ oder „nicht empfohlen“. Dabei werden Daten wie die Vertrauenswürdigkeit und die bisherigen Aktivitäten des wertenden Users zugrunde gelegt. Das soll...
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24.07.2020