Amazon ist als größte Handelsplattform nicht gerade für die Bereitstellung rechtskonformer Voraussetzungen für ihre Marketplace-Händler bekannt.
Immer wieder sind Amazon-Händler daher Empfänger von Abmahnungen. Neben den „normalen“ Abmahngründen besteht bei Amazon insbesondere immer wieder eine spezielle Abmahn-Problematik durch das sog. Anhängen an bereits bestehende Angebote anderer Händler.
Nachstehend haben wir einmal die größten Fallen beim Handel über den Amazon-Marketplace zusammengestellt. Entsprechende Urteile sind aus dem Text verlinkt.Verweis auf Widerrufsbelehrung von Amazon nicht ausreichendVerweist ein Marketplace-Händler lediglich auf die von Amazon zur Verfügung gestellte Widerrufsbelehrung, kann dies unter wettbewerbsrechtlichen...
Artikel
17.03.2015