Nach der Attacke mit einem Messer auf den Hausmeister eines Anwesens durch den Mitbewohner eines Mieters, wurde diesem die Wohnung fristlos gekündigt. Eine vorherige Abmahnung ist in einem solch schwerwiegenden Fall nicht notwendig.
Urteil des AG Karlsruhe vom 19.12.2012
6 C 387/12