Der VerstoßIm Internet gelten, bis auf wenige Sonderregeln, die „Faustregeln“ der Offlinewelt, wie der Schutz der Intim- und Privatsphäre, das Briefgeheimnis und auch das Urheberrecht. Jedoch scheinen in der Onlinewelt diese allgemeinen Regelungen leichter in Vergessenheit zu geraten, obwohl der Verbreitungsgrad im Internet im Vergleich zur Offlinewelt zumeist ungleich größer ist.Dabei unterliegen Texte sobald sie ein Minimum an Kreativität und Eigenleistung darstellen, einem urheberrechtlichen Schutz. Die Anforderungen an eine gewisse „Schöpfungshöhe“ sind dabei gering (Grundsatz der sogenannten „keinen Münze“). Lediglich simple umgangssprachliche Formulierungen sind von einer solchen urheberrechtlichen Schutzfähigkeit nicht umfasst.So kann bereits der Spruchin der...
Artikel
28.04.2015