Viele Kasko-Versicherer bieten ihren Kunden einen Rabatt auf die Versicherungsprämie für ihr Fahrzeug, wenn sie im Schadensfall eine Werkstatt in Anspruch nehmen, welche die Versicherung vorschlägt. In der Regel nennen die Versicherungen in einem solchen Falle ihren Kunden mehrere Werkstätten. Im vorliegenden Rechtsstreit ist der Kläger "ein rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen", also keine private Einzelperson. In der Klage gegen eine Versicherung geht es um den Fall, dass ein Kunde im Schadensfall sein Fahrzeug eben nicht in einer der von der Versicherung bindend vorgeschlagenen Werkstätten hat reparieren lassen. Der Vorwurf gegen die Versicherung lautet, sie habe einerseits in ihren Vertragsbedingungen erklärt, "dass...
Artikel
07.04.2016