Wer seine Flugbuchung storniert und der Luftfahrtgesellschaft einen Ersatzpassagier präsentiert, der das Ticket zu denselben Konditionen übernehmen will, hat grundsätzlich einen Rückerstattungsanspruch. Dies hat das Amtsgericht Köln mit Urteil vom 24. September 2012 (Az. 114 C 22/12) entschieden. Es lässt allerdings offen, ob Fluggesellschaften die Rückerstattung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließen können. Klar äußert sich das Gericht hingegen zu englischsprachigen AGB-Bestimmungen: Sie werden nicht wirksam in den Luftbeförderungsvertrag einbezogen, wenn die Verhandlungssprache Deutsch ist. Von einem Durchschnittskunden könnten - auch im Flugreiseverkehr - keine Englischkenntnisse erwartet werden.SachverhaltDer Kläger hatte vor, in die USA zu reisen. Zu...
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28.12.2016