Wer beruflich Angebots- und Werbeprospekte gestaltet, übt damit keine freischaffend künstlerische, sondern eine gewerbliche Tätigkeit aus. Diese fällt unter die Gewerbesteuerpflicht. Ein entsprechendes Urteil fällte jüngst das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Oktober 2013, Az. 6 K 1301/10).
Geklagt hatte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die für ein großes Handelsunternehmen umfangreiche Dienstleistungen im Bereich des Grafik-Designs übernimmt. Bei den beiden Gesellschaftern der GbR handelt es sich um eine Diplom-Grafikerin und um den Absolventen einer Fotografie-Akademie. Für ihren Hauptkunden, der europaweit Bau-, Heimwerker- und Gartenbedarf anbietet, gestaltet die GbR die deutschlandweite Prospektwerbung und erstellt Konzepte...
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24.01.2014