Stellen Sie sich vor, Sie gehen Sie in eine Discothek, Sie lernen jemanden kennen, flirten, es kommt zu heißen Küssen. Bis hierhin ein normaler Vorgang. Aber was, wenn Sie am nächsten eine Zeitung aufschlagen oder ins Internet schauen und dort Fotos von Ihren heißen Kussszenen finden, garniert mit Bildunterschriften wie "Hier knutschen sie wild"? "Wen sollte das interessieren, ich bin doch kein Prominenter", werden Sie jetzt sagen. Stimmt. Aber selbst wenn Sie bekannt sind, müssen Sie es nicht hinnehmen, dass Ihre Privatsphäre auf diese Art und Weise vor einem Millionenpublikum ausgeschlachtet wird. Das hat das Oberlandesgericht Köln (Az. 15 U 86/13) einer Zeitung und dem Betreiber der Onlineausgabe dieser Zeitung ins Stammbuch geschrieben. Beide dürfen die entsprechenden Fotos...
Artikel
13.07.2014