Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
18.02.2015

Promi-Friseur muss als Aufmacher herhalten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 13.01.2015 unter dem Az. VI ZR 386/13 entschieden, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht davor schützt, überhaupt in einem Zeitungsbericht genannt zu werden.Der Kläger ist ein prominenter Friseur und nimmt die Beklagte, die Herausgeberin der Zeitung BILD, auf Unterlassung wegen angeblich persönlichkeitsrechtsverletzender Berichterstattungen in Anspruch.Der Kläger besitzt mehrere Friseurgeschäfte. Im Frühjahr 2012 hat die BILD-Zeitung einen Bericht unter der Überschrift "Filialleiter von U. W. [voller Name des Klägers] mit ‚Hells Angels‘ verhaftet" veröffentlicht.In dem Artikel wird darüber berichtet, dass ein Mitarbeiter des Klägers, Benjamin S., mit einem Freund und Mitgliedern der Gruppe "Hells Angels"...