Das Oberlandesgericht (OLG) in Köln hat mit seinem Urteil vom 12.12.2014 unter dem Az. 6 U 28/14 entschieden, dass das Produkt “VITA-SED” eine Nachahmung der schon länger bestehenden und bekannten Marke “Almased” darstellt. Diese Nachahmung ist in diesem Fall unlauter und zählt als nachschaffende Übernahme. Eine solche liege dann vor, wenn die Imitation wesentliche wiedererkennbare Elemente des originalen Produktes aufweise statt sich davon deutlich abzuheben.Im vorliegenden Fall seien solche Ähnlichkeiten vorhanden, dass der Verkauf von “VITA-SED” in der bisherigen Aufmachung zu unterbleiben hat.Damit gab das OLG der Berufung der Klägerin statt und änderte das Urteil der Vorinstanz (Landgericht Köln) ab.Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, ein...
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07.08.2015