Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
05.04.2016

Printwerbung (mit Bestellmöglichkeit) nur mit Widerrufsrecht

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, in welchem Umfang eine Widerrufsbelehrung auch in eine Printwerbung einzufügen ist.Die Berufungsinstanz beschäftigte sich mit der Frage, ob ein Unternehmen auch im Fall eines Print-Bestellformulars eine Musterwiderrufsbelehrung zur Verfügung stellen muss. Die Beklagte bewarb mit einem Werbeprospekt verschiedene Waren. Dieser Prospekt war verschiedenen Zeitungen und Zeitschriften beigefügt. Über ein beigefügtes Bestellformular hatten die Verbraucher die Möglichkeit, die beworbenen Produkte zu bestellen. Das streitgegenständliche Werbeprospekt wies die Größe eines DIN A4-Blattes auf und war von beiden Seiten bedruckt. Auf dem Bestellformular in Form einer perforierten Karte informierte das Unternehmen die...