Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte am 09. Januar 2014, dass Nutzer von Prepaid-Mobilfunkverträgen nicht über das vorbezahlte Guthaben hinaus telefonieren und damit Schulden anhäufen können, da genau dies Kunden mit Prepaid-Verträgen vermeiden wollen.
Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverband, der eine entsprechende Klausel in den AGB eines Mobilfunkanbieters beanstandete. Der Anbieter, der kein eigenes Netz betreibt und nur als Reseller tätig ist, verkauft über das Internet einen Prepaid-Dienst, der beim Abschluss eines Vertrages unter anderem mit den Worten "automatische Aufladung" beschrieben wird. Ruft der Kunde weitere Informationen auf, wird erklärt, dass der Vertrag es ermöglicht, das Guthaben zu überziehen. Des Weiteren kann durch Verbindungen, die verzögert...
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25.03.2014