Neben Recht und Paragraphen kann es bei Prozessen zuweilen auch auf den gesunden Menschenverstand ankommen. Ein Beispiel ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 12.10.2007 (Az. 6 U 80/07). Ein Wettbewerbsverein hatte einen Hersteller wegen irreführender Werbung abgemahnt. Das Unternehmen hatte ein neues Nutzfahrzeug in vier Varianten mit Einführungsrabatten beworben, in dem Prospekt aber nicht genau angegeben, welcher Rabatt für welche Variante gelten sollte. Das Landgericht Köln hatte der Klage stattgegeben, in der Berufung vor dem OLG hatte der Hersteller aber Erfolg.In dem Prospekt waren vier Varianten eines neuen Nutzfahrzeugs abgebildet, darüber war ein roter Kreis gedruckt, in dem in roter Farbe "bis zu € 8.000,- Einführungsrabatt" und in weißer Farbe "ab €...
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02.08.2014