Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
04.03.2017

Preisangabe im Schaufenster

Die Warenausstellung im Schaufenster verstößt nicht zwangsläufig gegen § 4 Abs. 1 der Preisangabenverordnung (PAngV), wenn eine Preisauszeichnung unterbleibt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (vgl. BGH, Urteil vom 10.11.2016, Az. I ZR 29/15) entschieden.Der Tatbestand von § 4 Abs. 1 PAngV setzt ein bereits vorliegendes Angebot im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 PAngV voraus, weswegen die bloße Aufstellung von Waren, die als reine invitatio ad offerendum zu bezeichnen ist, nicht zur Auslösung von § 4 Abs. 1 PAngV führt. Sachverhalt und Hergang des VerfahrensDer Entscheidung des BGH lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte ist Betreiberin einiger Geschäfte, die Hörgeräte vertreiben. Sie ist im gesamten Bundesgebiet als Hörgeräteakustikerin...