Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
10.06.2014

Pop-Up-Werbung auf Kinderwebseite

Das Kammergericht (KG) in Berlin hat mit seinem Urteil vom 18. Oktober 2013 unter dem Aktenzeichen 5 U 138/12 entschieden, dass eine so genannte Pop-up-Werbung, die rasch wieder verschwindet, auch auf einer Kinderseite im Internet nicht unlauter ist und die Marktteilnehmer nicht in unzumutbarer Weise belästigt. Damit wies das KG die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Vorinstanz (Landgericht Berlin) zurück und legte die Kosten der zweiten Instanz dem Kläger auf. Die Revision ließ das KG nicht zu. Der Kläger wollte die Beklagte verurteilen lassen, eine bestimmte Werbung zu unterlassen. Er wollte verhindern, dass die Beklagte auf einer Webseite für Kinder im Internet einen Werbebanner schaltet, der sich über den eigentlichen Seiteninhalt legt und in bestimmter Weise...