Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
21.10.2020

Pflichtangaben zur alternativen Streitbeilegung in AGB

Der EuGH hat mit Urteil vom 25.06.2020 entschieden, dass ein Unternehmen auf seiner Webseite auch dann über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten nach Art. 13 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2013/11/EU informieren muss, wenn über die Webseite kein Vertragsschluss möglich ist, soweit auf der Website aber dennoch AGB für Kauf- oder Dienstleistungsverträge vorzufinden sind.Ausgangsverfahren Hintergrund der Antwort des EuGH auf das Vorabentscheidungsersuchen war ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, in dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Deutschen Apotheker- und Ärztebank (DAÄB) um die Erforderlichkeit eines Hinweises auf Streitbeilegung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestritten haben. Letztere ist Betreiberin einer...