Mit Urteil vom 11.10.2018, Az. VII ZR 288/17 entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass derjenige, der infolge einer Pfändung die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche erlangt, die dem Inhaber einer Domain gegenüber der Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag zukommen, die Registrierung seiner eigenen Person als Domain-Inhaber verlangen könne. In diesem Begehren liege gleichzeitig die Erklärung, mit Wirkung für die Zukunft in den gesamten Vertrag eintreten zu wollen.Registrierungsvertrag für eine Internet-DomainDie Parteien stritten sich in dem Verfahren um die Übertragung einer Inhaberschaft einer Internet-Domain. Der Schuldner einer Forderung hatte mit der DENIC eG (Beklagte), der zentralen Registrierungsstelle für Domains unter der Top-Level-Domain „de“,...
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13.03.2019