Im vorliegenden Fall hatte das Gericht über die Rechtmäßigkeit eines Beschlusses zu entscheiden, den eine Eigentümerversammlung im Bezug auf die in ihrem Eigentum stehenden Wohnungen gefasst hatte.
Dabei hatte das Gericht folgenden Sachverhalt zu beurteilen:
Der Kläger ist Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Auf der Eigentümerversammlung dieser Gemeinschaft wurde durch die Mitglieder entschieden, dass in den Wohnungen Heizkostenverteiler auf Funkbasis installiert werden sollen. Diese Heizkostenverteiler speichern die monatlichen Verbrauchswerte und aktualisieren sich stets selbständig, sodass bis zu 18 Monatswerte abgerufen werden können. Vorteil dieser Geräte ist, dass sie per Funk ausgelesen werden können. Zur Erstellung der Abrechnungen muss also niemand mehr...
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06.02.2014