Verwaltungsgericht Hannover ordnet Personalausweis-Einscannen und -Speichern als datenschutzrechtlich unzulässig ein.
Die Hannoveraner Verwaltungsrichter stellten durch ihr Urteil vom 28. 11. 2013 klar, dass es nicht mit geltendem Recht vereinbar sei, wenn ein Logistik-Unternehmen im Rahmen seines Geschäftsbetriebs Personalausweise von Waren oder Kraftfahrzeuge abholenden Fahrern und anderen Personen einscannt und speichert. Dabei sei es unerheblich, dass die betroffenen Personen dem Einscannen und Speichern zugestimmt haben. Eine Logistik-Dienstleisterin aus dem Landkreis Diepholz, der diese Praxis vom niedersächsischen Landesbeauftragten für Datenschutz untersagt worden war und die gegen diesen Verwaltungsakt beim VG Hannover geklagt hatte, wurde mit ihrer Klage abgewiesen. ...
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04.04.2014