Mit Urteil vom 19. Dezember 2012 hat das Landgericht Düsseldorf entschieden, dass das öffentliche Interesse bei einer Persönlichkeitsrechtsverletzung überwiegen kann, wenn es sich um einen Fall der Verdachtsberichterstattung handelt. Das Geschäftsgebaren eines Unternehmens, das auf dem Markt eine bedeutende Rolle verkörpert, darf kritisch hinterfragt werden, wenn dadurch die Wächterfunktion der Presse gewährleistet wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Unternehmensstrukturen derart komplex sind, dass sie nur schwer zu analysieren sind und Indizien auf Auffälligkeiten innerhalb der Struktur hinweisen. In dem Verfahren hatten die Antragsteller versucht die Antragsgegner auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Grund für den Rechtsstreit war eine Berichterstattung in...
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03.02.2015