Das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 28.08.2018, Az. 27 O 12/17, dass Äußerungen über eine Person in einem Wikipedia-Eintrag eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen, wenn die Enzyklopädie nicht darlegen und beweisen könne, dass die Autoren des Beitrages im hinreichenden Maße ihrer Recherchierungspflicht nachgekommen sind. Sie könne sodann aufgrund ihrer Vergleichbarkeit zu einem Internetportal als mittelbare Störerin auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.Umstrittener Beitrag in der Enzyklopädie WikipediaDer Kläger, ein Professor für Computerwissenschaften an einem deutschen Institut sowie an einer Universität in den USA mit Schwerpunkt auf den Gebieten der Spracherkennung, Sprachverarbeitung und Sprachübersetzung (nachfolgend „W“), begehrte im...
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11.03.2019