Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
27.01.2014

Pauschalreisen: 40 Prozent Anzahlung sind zu viel

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters, die eine vom Kunden bereits bei Vertragsabschluss zu leistende Anzahlung von 40 % und somit von mehr als einem Drittel des gesamten Reisepreises vorsieht, benachteiligt den Kunden unangemessen und ist unwirksam. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Reiseveranstalter bereits bei Abschluss des Vertrages eine Anzahlung auf den Gesamtreisepreis verlangen. Mit der für Reiseveranstalter und ihre Kunden in diesem Zusammenhang durchaus wichtigen Frage, bis zu welcher Höhe eine derartige Anzahlung zulässig vereinbart werden kann, setzte sich das Oberlandesgericht Celle auseinander: Die Beklagte bot Pauschalreiseverträge an. In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen war eine Klausel enthalten, wonach bei...