Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
15.03.2019

Parship ist nicht „Deutschlands größte Partnervermittlung“

Mit Urteil vom 08.11.2018, Az. 6 U 454/18 entschied das Oberlandesgericht München, dass das Internet-Portal Parship seine Angebote nicht mehr mit dem Werbeslogan „Deutschlands größte Partnervermittlung“ versehen darf. Da sich die Dating-Plattform hinsichtlich ihrer Mitgliederanzahl nicht über einen gewissen Zeitraum deutlich von ihrem Konkurrenten LoveScout24 abhebe und mithin keine marktbeherrschende Stellung einnehme, verstoße die Bezeichnung gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).Wer ist Deutschlands größte Partnervermittlung?Das Dating-Portal LoveScout24 (Klägerin) wandte sich in dem Rechtsstreit gegen den von ihrem Konkurrenten Parship (Beklagte) verwendeten Werbeslogan „Deutschlands größte Partnervermittlung“. Dieser könne nicht darlegen, dass er...